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Qualvolles Schweinesystem: Ferkel dürfen weiter betäubungslos kastriert werden
05.10.2018

Ab dem 1. Januar 2019 sollte die betäubungslose Kastration von Ferkeln ein Ende haben. Seit 2013 heißt es im Tierschutzgesetz: "An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden" (§ 5). Allerdings gilt dies noch nicht für Ferkel, die bis zu ihrem siebten Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Pro Jahr müssen rund zwanzig Millionen Ferkel den schmerzhaften Eingriff über sich ergehen lassen.

Fünf Jahre hatte der Gesetzgeber der Tierproduktions-Branche Zeit zur Umstellung gegeben, eine schmerzlose Lösung zu finden, aber die fünfjährige Übergangsfrist wurde offensichtlich nicht genutzt. Der Deutsche Bauernverband klagt über die schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schweinehalter und drängt auf eine Verschiebung. SPD und Union fügen sich artig und wollen das Verbot nun doch noch einmal um zwei Jahre verschieben. Im Bundesrat hatte es noch vor Kurzem keine Mehrheit für einen solchen Aufschub gegeben. Alternativen stehen allerdings seit Jahren zur Verfügung. Die könnten mit fünf bis acht Euro Mehrkosten pro Ferkel zu Buche schlagen.

Man sollte sich vergegenwärtigen, wen der Bauernverband vertritt: das sind nicht „die Bauern“, kleine Betriebe sind für die Lobbyorganisation uninteressant. Der Bauernverband vertritt die Interessen der industriellen Landwirtschaft und der Nahrungsmittel-Industrie. Erhellend dazu ist die satirische Darstellung in der ZDF-Kabarett-Sendung „Mann, Sieber!“: Der Bauernverband - Bauers Freund und Helfer.

Ein Gedanke drängt sich angesichts von zwanzig Millionen gequälter Ferkel und von weiteren Qualen in der industriellen Tierproduktion auf: kein Fleisch essen oder zumindest weniger und besseres Fleisch essen.